Mutti, Mutti – er hat gebohrt
Allgemein erwartet man von einer Zahnfüllung, dass sie für den Patienten unschädlich, dauerhaft und preiswert ist und dazu noch gut aussieht. Dieses ideale Füllungsmaterial gibt es noch nicht. Es muss daher jeweils im Einzelfall geprüft werden, welches Material verwendet werden soll. Dazu wollen wir Ihnen eine Entscheidungshilfe bieten.
Silberamalgam ist ein häufig verwendetes Füllungsmaterial aus einer Mischung von Silber, Zinn, Zink und Kupfer, die mit Quecksilber angerührt, plastisch in den vorbereiteten Zahn eingebracht wird. Amalgamfüllungen halten zwar dem Kaudruck stand, sind jedoch unästhetisch und geben ständig Metallteile (besonders Quecksilber) an den Organismus ab. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Quecksilberbelastung aus Amalgamfüllungen den Symptomenkomplex des Mikromerkurialismus hervorrufen können, zu dem Schwächegefühl, Müdigkeit, Unruhe, nervöse Störungen, Appetitlosigkeit, Entzündungen der Schleimhäute, Kopfschmerzen, Metallgeschmack, Zungenbrennen, Neuralgien und Schwindel gehören.
Amalgamfüllungen sind preiswert herzustellen und werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen verlangt, da nach den Regeln der Sozialversicherung eine Behandlung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss, wobei besonders der letzte Punkt zu beachten ist.
Zur Verträglichkeit: Es gibt keine allgemeine Verträglichkeit einer Legierung oder eines Materials. Es gibt jedoch gewisse Erfahrungswerte. Danach bewähren sich Gussfüllungen aus hochkarätigen Edelmetall-Legierungen immer noch am besten. Jede Verträglichkeit oder Unverträglichkeit ist eine individuelle Besonderheit des Menschen.
Im Zweifelsfall muss das geeignete Material durch einen sogenannten Materialtest ausgewählt werden. Um unnötige Korrisionen zu verhindern, werden Restaurationen falls möglich aus einer Legierung oder möglichst gleichwertigen Legierungen angefertigt. Zur Vermeidung von Spannungsdifferenzen sollten Amalgam und Gold nicht gleichzeitig im Munde vorhanden sein.
Die meisten Kassen gaben bisher Zuschüsse zu Einlagefüllungen (Gold- und Keramikfüllungen). Durch die restriktiven Maßnahmen im sogenannten Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) sind Zuschüsse zu Einlagefüllungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr unbedingt zu erwarten, aber Ausnahmen von der Regel sind immer möglich. Deshalb scheuen Sie den Gang zur Kasse nicht und drängen Sie auf Kostenbeteiligung. Nur so kann dem Recht des Versicherten auf eine optimale Zahnbehandlung Nachdruck verliehen werden. Es ist nicht einzusehen, dass die Kassen die Kosten für die erforderlichen plastischen Füllungen sparen und von der längeren Haltbarkeit der Einlagefüllungen profitieren.
Machen Sie eine notwendige und der Gesundheit dienende Zahnsanierung jedoch nicht von Kassenzuschüssen abhängig. Ihr Zahnarzt ist sicher bereit, eine Vereinbarung über die mögliche Finanzierung zu treffen.
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen im allgemeinen die anfallenden Kosten; Abweichungen sind je nach Vertragsgestaltung möglich. Darauf hat der Zahnarzt keinen Einfluss. Bei umfangreichen Sanierungen erstellt er Ihnen einen Heil- und Kostenplan, den Sie bei der Kasse/Beihilfestelle zur Festlegung der Erstattungshöhe vorlegen.
Der Erfolg einer Zahnbehandlung ist nicht nur vom Zahnarzt sondern auch vom Verständnis und der Mitarbeit des Patienten abhängig. Zur Erhaltung einer guten und dauerhaften Zahngesundheit sind erforderlich:
1. Gesunde Ernährung
2. Gründliche Zahnpflege
3. Regelmäßige zahnärztliche Betreuung