Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Noch im Jahr 2001 meinten 62% der Befragten im Rahmen einer deutschlandweiten Emnid-Umfrage, dass mit der professionellen Zahnreinigung – kurz PZR – das tägliche Zähneputzen gemeint sei. Würde man die Umfrage heute wiederholen, ergäbe es wahrscheinlich ganz andere Ergebnisse: Patienten, die noch nie eine PZR haben durchführen lassen, gehören mittlerweile eher zur Ausnahme.
Zähneputzen beseitigt nicht alle Beläge
Karies und Parodontitis sind vermeidbar. Beide Erkrankungen entstehen durch Bakterien. Diese verkleben auf den Zahnoberflächen in fest haftende Beläge. Auch Mundgeruch kann entstehen. Die häusliche Zahnpflege zeigt jedoch nur begrenzte Wirkung – nur auf glatten Zahnoberflächen ist sie effektiv. Ein Vergleich mit der Autopflege macht es deutlich: Nur neuer oder hochglanzpolierter Lack erscheint wirklich sauber. Und unter permanentem Schmutz hinter schwer zugängigen Stoßstangen älterer Autos setzt allmählich Rost an, weil die Bürsten der Autowaschanlage dort nicht hin gelangen.
So versteht sich die professionelle Zahnreinigung als sinnvolle Ergänzung zur häuslichen Zahnpflege. Zahnärzte oder gut ausgebildete Mitarbeiterinnen in den Zahnarztpraxen kennen die Schwachstellen im Mund. Sie entfernen harte und weiche Beläge oberhalb aber auch unterhalb des Zahnfleisches. Dazu benutzen sie spezielle Geräte, die der Patient zu Hause nicht zur Verfügung hat – deswegen heißt es auch „professionelle“ Zahnreinigung.
PZR regelmäßig wiederholen
Durch die professionelle Zahnreinigung verändert sich die gesamte Mundflora und kann sich wieder erholen. Die PZR sollte regelmäßig wiederholt werden, bei Kariesgefährdung bis zu zweimal im Jahr und bei Rauchern oder bei Zahnfleischproblemen eventuell sogar öfter. Auch im Rahmen der systematischen Behandlung einer Zahnbetterkrankung (Parodontitis) ist die PZR vor der eigentlichen Therapie und auch danach sinnvoll, um die bakterielle Besiedelung des entzündeten Zahnfleischsaumes nachhaltig zu reduzieren.
Der Zeitaufwand ist unterschiedlich. Er hängt von der individuellen Pflegesituation der Zähne, vom individuellen Zahngesundheitszustand und auch vom Alter des Patienten ab. Somit sind auch die Kosten nicht einheitlich, werden aber seit dem Jahr 2012 über die Gebührenordnung GOZ reglementiert. Daraus ergibt sich eine Preisspanne von ca. 50 bis 150 Euro pro Sitzung.
Quelle: Zahnärztekammer Nordrhein, Dr. med. dent. Jürgen Zitzen